nach § 10 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV)
Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und § 9 BayDiV barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für das Review-Bidding des bakule symposiums im Projekt BaKuLe unter bidding.bakule-symposium.de. Für die übrigen Webangebote der Universität gilt die zentrale Erklärung zur Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Maßstab sind die Anforderungen nach § 9 Abs. 1 BayDiV in Verbindung mit § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Eine Website erfüllt sie, wenn sie der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 entspricht. Diese Norm beruht für Websites auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA.
Diese Website ist wegen der unten genannten Punkte teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar.
Wir haben den Dienst bewusst einfach gebaut: semantisches HTML, Bedienung per Tastatur, sichtbarer Fokus, Beschriftungen zu allen Eingabefeldern, Kontraste nach WCAG AA (auch im dunklen Darstellungsmodus), Rückmeldungen für Bildschirmleser, Sprunglink zum Inhalt, Darstellung ab 320 Pixel Breite ohne Verlust von Inhalt, Zoom bis 200 % und Funktion auch ohne JavaScript.
Nicht barrierefreie Inhalte
Inhalte der Einreichungen
Titel, Abstracts und Literaturangaben stammen von den Einreichenden. Wir können ihre Struktur und Sprache nicht beeinflussen; fremdsprachige Passagen sind nicht immer als solche ausgezeichnet.
Alternative: Auf Anfrage stellen wir einzelne Einreichungen als Text in anderer Form bereit.
Keine Fassung in Leichter Sprache, keine Gebärdensprache
Es gibt keine Fassung in Leichter Sprache und keine Videos in Deutscher Gebärdensprache. Die Oberfläche ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Alternative: Die Bedienung ist auf der Startseite in kurzen Schritten erklärt. Bei Fragen hilft der unten genannte Kontakt weiter.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.11.2026 erstellt.
Grundlage ist eine Selbstbewertung der Seiten des Dienstes. Sie bestand aus automatischen Prüfungen, einer Prüfung der Bedienung mit der Tastatur, Messungen der Farbkontraste und der Darstellung bei 320 Pixel Breite sowie einer Durchsicht des Quellcodes. Eine Prüfung mit Screenreadern steht noch aus.
Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen aus einem der oben genannten Inhalte in barrierefreier Form? Dann wenden Sie sich bitte an uns:
Projektkoordinationsteam BaKuLe
Lorenz Mrohs (Leitender Koordinator)
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
E-Mail: symposium.bakule@uni-bamberg.de
Bitte nennen Sie uns die Seite und beschreiben Sie das Problem möglichst genau. Wir antworten so schnell wie möglich.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen gegenüber der Universität erforderlich sind (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Das gilt auch, wenn Sie meinen, dass wir uns zu Unrecht auf eine unverhältnismäßige Belastung berufen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Web und Online-Antrag: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv